"Die Erklärung von Bologna" zu gestuften Studiengängen (Bachelor / Master):

In der Bologna-Erklärung vom 19. Juni 1999 haben die für das Hochschulwesen zuständigen Minister von 30 europäischen Staaten beschlossen, bis zum Jahr 2010 einen einheitlichen Europäischen Hochschulraum zu verwirklichen und zu diesem Zwecke auf eine Konvergenz der jeweiligen Hochschulsysteme in Europa hinzuarbeiten. Damit wird zugleich eine Annäherung an die Studienformen in der USA, Australien usw. erreicht. Ziel ist es, ein Studiensystem einzuführen, das im wesentlichen aus 2 Hauptzyklen (3+2 Jahre) besteht.

Als Ergebnis dieser Bemühungen werden seit 1999 in inzwischen 33 europäischen Staaten - darunter auch in Deutschland - konsekutive (d.h. gestufte) Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister eingeführt, die im Aufbau auch den Studienformen in den USA, Australien usw. entsprechen und die aus folgenden zwei Hauptzyklen bestehen:
- Der erste Zyklus ("undergraduate") dauert in der Regel drei Jahre und führt zu einem Bachelor/Bakkalaureus-Abschluss, der ein erster international anerkannte akademischer und gleichzeitig berufsqualifizierender Grad ist. Mit dem Bachelor/Bakkalaureus-Grad ist ein sofortiger Eintritt in die Berufstätigkeit möglich. Es besteht aber auch die Möglichkeit, das Studium an einer ausländischen oder deutschen Hochschule fortzusetzen und dort den Master/Magister abzulegen.
Die neue Studienstruktur bedeutet für die kürzeren Bachelor/Bakkalaureus-Studiengänge die Konzentration auf ein wissenschaftliches Kernfach und eine Ergänzung durch weitere wissenschaftliche oder fachübergreifende Qualifikationen. Um Beschäftigungsfähigkeit zu gewährleisten, erhält in diesen Studiengängen die Vermittlung von transferfähigem Basiswissen zusammen mit der Entwicklung von Schlüsselqualifikationen einen hohen Stellenwert.
- Der undergraduate-Abschluss ist eine Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Zyklus ("graduate"), der in der Regel nach zwei weiteren Jahren mit einem Master/Magister-Abschluss endet. Der Master/Magister ist also ein weiterer akademischer und berufsqualifizierender Grad, der nach dem Bachelor/Bakkalaureus-Grad abgelegt werden kann.
Das Master/Magister-Studium ermöglicht eine weitere inhaltliche Vertiefung und Spezialisierung in der gleichen Studienrichtung wie im vorangegangen Bachelor/Bakkalaureus-Studiengang oder in einer anderen kompatiblen Studienrichtung.

Hauptziele dieses "Bologna-Prozesses" sind:



An den Universitäten und Fachhochschulen Deutschlands sind seit 1999 Hunderte Bachelor/Bakkalaureus- und Master/Magister-Studiengänge entwickelt worden. Daneben werden aber auch weiterhin die bewährten Diplom-Studiengänge angeboten. Für den Studienanfänger ergeben sich damit größere Auswahlmöglichkeiten. Dabei ist zu beachten, dass das in Diplomstudiengängen in der Regel nach 2 Jahren abgelegte Vordiplom (im Gegensatz zum Bachelor-Abschluss) kein anerkannter erster berufsqualifizierender Abschluss ist.


Abschlüsse im Bachelor-/Master-Studium im Freistaat Sachsen und speziell in "Network Computing":

In Sachsen werden auf der Basis des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 5.3.1999 die lateinischen Grade Bakkalaureus und Magister vergeben, die in der englischsprachigen Übersetzung den international bekannten Graden Bachelor bzw. Master entsprechen. Die Grade können in universitären technischen Studiengängen - und damit auch für die Studiengänge an der TU Bergakademie Freiberg - mit dem Zusatz "Scientiarum" versehen werden.

Für die Studiengänge "Network Computing" bedeutet dies konkret:



Hinweise für ausländische Bewerber: